Frankenbadfreunde erwarten Einhaltung von Wahlversprechungen

Seit Jahren hat die Sanierung des Frankenbads jeweils vor den Kommunalwahlen Hochkonjunktur. Nach den Wahlen sieht die Welt dann schnell wieder anders aus, so die Erfahrung der Frankenbadfreunde. Aktuell, ein Jahr nach der Kommunalwahl,
drängt sich den Frankenbadfreunden der Eindruck auf, das Frankenbad könnte zum Schlusslicht der Bonner Hallenbadsanierungen, schlimmstenfalls aufgegeben
werden.

 

Hardtbergbad, Kurfürstenbad, Sportpark Nord und der Bau eines vehement von der Sportlobby geforderten Wettkampfbeckens scheinen der Verwaltung weit wichtiger. Und dies, obwohl mit der Schließung des Viktoriabads der größte Bonner Stadtbezirk bereits ein Hallenbad in zentraler Lage verloren hat.

 

Für das Frankenbad ist es fünf vor zwölf. Zwar wird mit der Dachsanierung verhindert, dass es weiterhin in das Gebäude reinregnet. Wie marode die Bausubstanz des Frankenbads bereits heute ist, zeigen die Sicherungsnetze an der bröckelnden Fassade. Die geschätzten Sanierungskosten sind durch Untätigkeit allein in der letzten Ratsperiode von ca. 22 Mio. Euro auf ca. 34 Mio. Euro gestiegen. Weitere Schäden an der Bausubstanz scheint die Stadt wissentlich in Kauf zu nehmen, obwohl das Frankenbad das einzige Bonner Hallenbad ist, zu dessen Instandhaltung und Instandsetzung die Stadt als Eigentümerin gesetzlich verpflichtet ist. Mit diesem Vorgehen ignoriert die Stadt die Bestimmungen des § 7 Denkmalschutzgesetz NRW.

 

Die Frankenbadfreunde erwarten Verlässlichkeit politischen Handelns sowie Akzeptanz der Ergebnisse demokratischer Beteiligungsprozesse. Dieser Erwartungshaltung widerspricht das Vorgehen der Verwaltung. Der Verein kann weder dem Bürgergutachten zur Bonner Bäderlandschaft noch dem beschlossenen Bäderkonzept entnehmen, dass das Hallenbad im Sportpark Nord vor dem Baudenkmal Frankenbad saniert und um ein Wettkampfbecken erweitert werden soll. Die Logik hinter der Argumentation, dass wegen einer notwendig gewordenen Erneuerung der Lüftungsanlage im Sportpark Nord gleichzeitig auch ein Wettkampfbecken angebaut werden muss, erschließt sich uns nicht.

 

Erstmalig in dieser Ratsperiode wurden mit der Bereitstellung der für die Sanierung erforderlichen Gelder die Voraussetzungen für die Umsetzung von Wahlversprechungen und des Bürgergutachtens geschaffen. Zudem hatte der Rat auf Antrag der Koalition am 28.06.2021 die Maßgabe beschlossen, dass sich durch die Sanierung des Sportpark Nord und dem möglichen Betrieb des Interimsbades keine zeitlichen Verzögerungen für das Frankenbad ergeben dürfen.

 

Die Verwaltung hatte zwar erklärt, dass ein Sanierungsbeginn für das Frankenbad 2024 möglich sei. Nach unseren Beobachtungen scheint sie durch ihr Agieren dieses Ziel aber selbst zu untergraben. Denn: In der Mitgliederversammlung der Schwimm- und Sportfreunde Bonn 1905 e. V. (SSF), nur wenige Tage nach dem Beschluss der Maßgabe durch den Rat, wurde diese weder durch die Verwaltung noch durch den Vorstand der SSF erwähnt. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, dass

  • weder die Verwaltung noch der Vorstand der SSF die Maßgabe ernst nehmen würden,
  • der Sanierungsbeginn für das Frankenbad 2024 von der Verwaltung in Frage gestellt würde,
  • die Verwaltung in nichtöffentlichen Verhandlungen mit den SSF versuchen würde, die Prioritäten bei der Sanierung der Hallenbäder zugunsten des Vereinssports und zulasten des Breitensports zu verschieben.

Aus diesen Gründen hatte sich der Verein mit einem Offenen Brief vom 04.08.2021 an die Oberbürgermeisterin gewandt und um Aufklärung gebeten. Unter Hinweis auf die Urlaubszeit hatte die Verwaltung erklärt, dass sie dazu nicht Stellung nehmen könnte. Auch einen Monat nach Einreichung des Offenen Briefes bleibt die Oberbürgermeisterin eine Antwort auf die Forderungen des Vereins schuldig. Die angekündigten „Strategien und Zeitpläne zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bäderkonzept“ wurden ebenfalls noch nicht vorgelegt.

 

Zudem hat die im Artikel des General Anzeigers vom 05.08.2021 zitierte Rechtfertigung der Verwaltung für erhebliche Irritationen gesorgt, wonach es nicht richtig sei, dass die Verwaltung die Planung für das Frankenbad eingestellt habe. Denn sie habe mit der Planung noch gar nicht begonnen! Der seit Fertigstellung der Machbarkeitsstudie im Januar herrschende monatelange Planungsstillstand ist nicht akzeptabel.


Bei den Frankenbadfreunden verfestigt sich der Eindruck, dass durch die Arbeitsweise der Verwaltung ein Sanierungsbeginn 2024 nicht erreicht werden kann. Aus diesem Grunde hat der Verein einen Bürgerantrag eingereicht, mit dem er eine optimierte Zeitschiene für die Einhaltung des Sanierungsbeginns 2024 ebenso wie den Eigentumsübergang des Interimsbades von den SSF auf die Stadt im ersten Halbjahr 2024 einfordert. Zur Umsetzung der Wahlversprechungen halten wir die Erfüllung unserer Forderungen für unabdingbar.


Andernfalls würde der Rat trotz gemachter Versprechungen die Entscheidung über die Sanierung des Frankenbads auf den nächsten Rat (Kommunalwahl 2025) verschieben.

 

Weitere Informationen findet ihr in unserem Bürgerantrag (Link zum Artikel).

 

Und hier könnt ihr die Pressemitteilung als PDF herunterladen:

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Pressemitteilung Wahlversprechungen einhalten
FBF PM Frankenbadfreunde erwarten Einhal
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