Der zweite Bürgerentscheid Bonns ist Geschichte und die Mehrheit der Bürger hat sich gegen den Bau des neuen Schwimmbades in Dottendorf entschieden. In die Diskussion um ein gesamtstädtisches Bäderkonzept möchten wir, die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V., uns nur insoweit einbringen, wie es die Zukunft des Baudenkmals Frankenbad betrifft. Jedoch sind wir der Meinung, dass man sich in Hinblick auf den maroden Zustand des Frankenbads keine langwierigen Diskussionen mehr leisten kann. Daher haben wir am 12.08.2018 einen neuen Bürgerantrag gestellt.
In unserem Bürgerantrag sehen wir einen Beitrag für die notwendige Versachlichung der Diskussion. Da die Abstimmungsfrage nicht hieß: "Soll das neue Schwimmbad in Wasserland nicht gebaut werden, und stattdessen das Frankenbad und alle anderen Bestandsbäder saniert werden?", gibt es aus unserer Sicht keinen eindeutig erkennbaren Bürgerwillen und damit Auftrag an Rat und Verwaltung zur Ausgestaltung der Zukunft des Frankenbades.
Wir sind daher der Meinung, dass alle in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge für die Zukunft des Frankenbads konkretisiert, im Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile für die verschiedenen Nutzergruppen untersucht, und deren jeweilige Kosten ermittelt werden müssen. Diese Forderungen haben wir in unserem Bürgerantrag formuliert und begründet.
Hier unser Bürgerantrag als PDF zum Herunterladen>>
Bürger gestalten Zukunft des Frankenbades mit
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen Folgendes:
1. Zur Zukunft des Frankenbades wird eine qualifizierte Bürgerbeteiligung entsprechend den Leitlinien Bürgerbeteiligung als ein Baustein im Rahmen eines Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozesses zum gesamtstädtischen neu zu erarbeitenden Bäderkonzept durchgeführt. Dabei werden in einem dialogorientierten, transparenten und ergebnisoffenen Bürgerwerkstattverfahren folgende, in der Öffentlichkeit zurzeit diskutierte Sanierungsvarianten, entwickelt, geprüft und bewertet:
1) Grundsanierung des Frankenbades als (Sport-)Schwimmbad einschließlich Nutzungsvorschlägen für untergenutzte Flächen (Räume für Begegnung, Kultur, Sport etc.),
2) Modernisierung des Frankenbades zu einem attraktiven Familienbad,
3) Nachnutzungskonzept für den Fall der Aufgabe der Schwimmnutzung,
einschließlich Prüfung Erhalt des Lehrschwimmbeckens.
Zu den drei Sanierungsvarianten werden in der Bürgerwerkstatt jeweils folgende Inhalte erarbeitet:
- Nutzungskonzept mit Beurteilung der Eignung für unterschiedliche Nutzer- gruppen (Inklusion, Schulschwimmen, Vereinssport, Familien, Senioren,
Gesundheitsförderung/Wellness, Erreichbarkeit, Begegnung etc.)
- Betriebskonzept (Öffnungszeiten mit Verteilung auf Nutzergruppen, Eintritts-
gelder, Personalbedarf etc.)
- Kosten (Sanierung und Betrieb) und Finanzierungskonzept
- Beurteilungsmatrix
Die Inhalte des denkmalpflegerischen Bindungsplans sind bei allen drei Sanierungsvarianten in gleicher Weise zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zur Ausgestaltung des Werkstattverfahrens auszuarbeiten. Die für den Planungs- und Beteiligungsprozess erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt.
2. Dementsprechend bekräftigt der Rat seinen Beschluss vom 10.07.2018,
Drucksachen-Nr. 1713166EB17, im Grundsatz und modifiziert diesen wie folgt:
- Abs. 1: In das Werkstattverfahren werden zusätzlich die oben genannten Sanierungsvarianten 1 und 2 einbezogen.
- Abs. 2: Anschließend werden die Sanierungsvarianten für das Frankenbad im Kontext des gesamtstädtischen Bäderkonzepts abschließend bewertet. Der Rat entscheidet sodann über die Sanierungsvariante für das Baudenkmal Frankenbad im Rahmen des gesamtstädtischen Bäderkonzeptes, sofern er diese Entscheidung nicht an die Bürgerschaft per Ratsbürgerentscheid delegiert. Für das ausgewählte Sanierungskonzept wird ein architektonischer Wettbewerb durchgeführt. Nach einer Bürgerinformation zu den Wettbewerbsergebnissen beschließt der Rat den Siegerentwurf und damit abschließend das Sanierungskonzept für das Frankenbad. Am architektonischen Wettbewerb sind zuvorderst Büros zu beteiligen, die im Umgang mit Bausubstanz aus den 1950er Jahren erfahren sind.
- Abs. 3: Die Verwaltung legt einen Zeitplan vor, der einen Abschluss des
Bürgerwerkstattverfahrens zu den Sanierungsvarianten für das Frankenbad
spätestens zum 1. Quartal 2020 vorsieht.
3. Der Bürgerantrag wird der BV Bonn und den zuständigen Fachausschüssen des Rates/Rat aufgrund der Zuständigkeitsordnungen zur Beratung und Beschluss-fassung vorgelegt.
Begründung:
Für den im Vorfeld der Vereinsgründung gestellten Bürgerantrag „Bürgerbeteiligung Bäderkonzept“, Drucksachen-Nr. 1612635, gab es im Rat leider keine Mehrheiten.
Seither sind zwei Jahre vergangen, in denen 6,7 Mio. Euro Planungskosten angefallen sind, zuzüglich zwei Mal je ca. 300.000 Euro für zwei Bürgerentscheide, die die Erkenntnis brachten, dass die Mehrheit der Bonner Bürger die Sanierung des maroden Kurfürstenbades sowie den Neubau eines Schwimmbads in Wasserland ablehnt. Die letzten zwei Jahre haben aber auch gezeigt, dass ein hohes Interesse an einer Mitwirkung bei der zukünftigen Ausgestaltung der Bonner Bäderlandschaft nicht nur beim Vereinssport, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit besteht.
Eines der zentralen Themen beim gescheiterten Bäderkonzept war die Zukunft des Baudenkmals Frankenbad. Hierzu wurden zwar in der Öffentlichkeit jede Menge Ideen verbreitet und diskutiert, sachgerechte Entscheidungsgrundlagen standen und stehen jedoch für das Frankenbad bis heute nicht zur Verfügung. Da aufgrund des Bürgerentscheids auch für die Zukunft des Frankenbads alles „wieder auf null gestellt“ wurde, besteht die Möglichkeit, diese Entscheidungsgrundlagen nun in einem Verfahren zu erarbeiten, das geeignet ist, in der Bürgerschaft einen Konsens herbeizuführen, statt weiter zu polarisieren. Denn aufgrund der Abstimmungsfrage ist offen geblieben, welche Zukunft sich die Bonner Bürger für das Frankenbad wünschen (Die Abstimmungsfrage hieß nicht: „Soll das neue Schwimmbad in Wasserland nicht gebaut und stattdessen das Frankenbad als Schwimmbad grundsaniert werden?“, wie vielfach kommuniziert wurde.).
Aufgrund des maroden Zustands des Frankenbades und zu erwartender erheblicher Kostensteigerungen allein schon durch Zeitverzug (z. B. Grundsanierung bei aktuellem Baupreisindex ca. 700.000 bis 900.000 Euro jährlich) ist eine zeitnahe Entscheidung über das Sanierungskonzept für das Frankenbad dringend geboten.
Das vom Rat bereits mit großer Mehrheit beschlossene Beteiligungskonzept zur Findung eines Nachnutzungskonzepts ist ebenso für die Entwicklung eines Sanierungskonzepts für die Grundsanierung als Schwimmbad bzw. Modernisierung als Familienbad geeignet und sollte deshalb um diese beiden Varianten erweitert werden. Der Ausschluss einzelner Varianten im Vorfeld des Planungs- und Bürgerbeteiligungsverfahrens ist im Hinblick auf die erforderliche Akzeptanz des Ergebnisses in der Bürgerschaft und damit auch auf die dringend gebotene zeitnahe Sanierung des Baudenkmals kontraproduktiv.
Im Rahmen des konsensorientierten, transparenten und ergebnisoffenen Bürgerwerkstattverfahrens sind die grundsätzlich möglichen Sanierungsvarianten zu konkretisieren, im Hinblick auf die Nachfrage verschiedener Nutzergruppen zu bewerten und auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Eine Ergebnisoffenheit des Verfahrens ist nur dann gewährleistet, wenn die Bewertungsmatrix nicht von Verwaltung und Politik vorgegeben, sondern gemeinsam in der Bürgerwerkstatt erarbeitet wird.
Entsprechend den Empfehlungen des Beirats Bürgerbeteiligung und des o. g. Ratsbeschlusses (EB17), ist die Bürgerwerkstatt so auszugestalten, dass auch schwer erreichbare, weniger artikulationsstarke Bevölkerungsgruppen ihre Ideen und Wünsche einbringen können. Dies gilt gleichermaßen bzw. umso mehr für das erweiterte Bürgerwerkstattverfahren.
Das vorgeschlagene dialogorientierte, transparente und ergebnisoffene Bürgerwerkstattverfahren für das Frankenbad kann als eigenständiger Baustein durchgeführt werden, dessen Ergebnisse in den Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozess für das gesamtstädtische Bäderkonzept eingespeist und mit diesem rückgekoppelt werden.
Um der besonderen architektonischen Qualität des Baudenkmals Frankenbad und dem Ziel gerecht zu werden, das Viertel städtebaulich aufzuwerten, ist für die bauliche Umsetzung des beschlossenen Sanierungskonzepts ein architektonischer Wettbewerb durchzuführen. Vor der Beschlussfassung über den Siegerentwurf sollten die Wettbewerbsergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt und mit dieser diskutiert werden.
Die seitens des Rates vorgegebene Zeitschiene mit Abschluss der Bürgerwerkstatt spätestens im 1. Quartal sollte ebenso für das erweiterte Werkstattverfahren gelten. Der Zustand des maroden Baudenkmals lässt keine langjährigen Diskussionen zu.
Vorstand der Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V.
Melanie Kirk-Mechtel, Hildegard Kinzel, Jürgen Baumann, Jost Vantroyen