Aufgrund der am 5.09.2017 veröffentlichten Stellungnahme der Verwaltung wird der Bürgerantrag modifiziert. Wir bitten diese Ergänzungen gemeinsam mit dem Ursprungsantrag am 20.09.2017 in der BV Bonn zu beraten.
zu 1 der Stellungnahme:
Die Bürgerbeteiligung für das Folgenutzungskonzept wird als komplexes Bürger- beteiligungsverfahren entsprechend D6 der Leitlinien Bürgerbeteiligung in die Vorhabenliste aufgenommen.
Der Beirat Bürgerbeteiligung wird mit der Erstellung des Beteiligungskonzeptes und dessen Umsetzung befasst.
Der Verein der Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. i.Gr. sowie weitere an einer Folgenutzung interessierte Akteure werden eingeladen, an der Erstellung des Beteiligungskonzeptes mitzuwirken.
zu 2 der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Schädlingsproblem im Rahmen einer Orts-begehung den Antragstellern und der interessierten Öffentlichkeit zu erläutern.
Dabei wird die Verwaltung auch darstellen, aufgrund welcher Tatsachen sich das Schädlingsproblem seit der vor einigen Jahren beantragten und nach Informationen der Antragsteller genehmigten gastronomischen Nutzung im Foyer so gravierend verändert haben soll.
Zur abschließenden Entscheidung über die dringend erforderliche Dachsanierung für das Baudenkmal Frankenbad legt die Verwaltung eine Kostenschätzung vor, die einen Kostenvergleich zwischen einer zeitnahen und einer Sanierung nach 2020 beinhaltet. Dabei werden folgende Fragen beantwortet.
- Wie werden sich die Baukosten aufgrund steigender Baupreise im Vergleich zu einer zeitnahen Sanierung erhöhen?
- Wie hoch sind die Baukosten für ggf. erforderliche Anpassungen der Dachkonstruktion an nachträglich erforderliche Einbauten wie Dachlichter und Lüftungsanlagen?
- Wie hoch werden die Kosten für provisorische Sanierungsmaßnahmen aufgrund des festgestellten dringenden Sanierungsbedarfs geschätzt?
zu 5 der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die Option zu prüfen, das Lehrschwimm- becken im Frankenbad zu erhalten, und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Bonn vorzulegen.
Das als Grundlage für den Planungsprozess benötigte Denkmalgutachten wird zeitnah erstellt. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung am 20.09.2017 zu berichten, wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist.
Begründung:
zu 1:
Die Antragsteller begrüßen den Vorschlag der Verwaltung, für die Erarbeitung eines Folgenutzungskonzepts Frankenbad ein dialogisches Werkstattverfahren durchzuführen, in dem die seitens des Vereins bereits gesammelten Ideen berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der zeitlichen Priorisierung im Vergleich zu anderen Projekten sehen wir jedoch erhebliche nicht hinnehmbare Benachteiligungen der Nordstadt und angesichts des baulichen Zustands des Gebäudes eine mögliche Gefährdung des Baudenkmals. Große Sorge bereitet uns auch die Tatsache, dass Verwaltung und Politik an anderen Standorten Projekte mit Nutzungskonzepten vorantreiben, die als Folgenutzung für das zu erhaltende Baudenkmal ebenfalls in Betracht kämen. Wir vermissen auch ein über die Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße und Umgestal-tung der Viktoriabrücke hinausgehendes Engagement der Stadt bei der Umsetzung der Ziele des Kulturkonzeptes, das Macke-Viertel neben der Museumsmeile als zweiten Standort für Kunst und Kultur weiter zu etablieren und zu einer zweiten „kleinen Museumsmeile“ auszubauen.
Die BV Bonn hatte aufgrund eines Bürgerantrags des Vereins bereits am 29.11.2016 die Erarbeitung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes beauftragt. Mit Schreiben vom Januar 2017 hatte der Verein den Oberbürgermeister gebeten, das beschlossene Beteiligungskonzept zeitnah den zuständigen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Die Erhaltung des Baudenkmals Frankenbad mit Folgenutzungen ist Bestandteil des Grundsatzbeschlusses vom 22.09.2016. Seither ist ein Jahr vergangen. Während für das neue Schwimmbad ein Entwurf vorliegt, ist für die Folgenutzung Frankenbad noch immer nicht erkennbar, wann der Planungsprozess eingeleitet und wie er ausgestaltet wird.
Was den Godesbergern ihre kurfürstliche Zeile und das Kurfürstenbad sind, ist für die Nordstädter das Frankenbad, ein Ort mit hohem symbolischen Wert. Die Zukunfts-entwicklung von Frankenbad und Frankenplatz ist von besonderem Interesse für den gesamten Stadtteil. Der Planungsprozess für die Folgenutzung erfüllt deshalb die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorhabenliste gemäß Leitlinien Bürger-beteiligung und die Befassung durch den Beirat Bürgerbeteiligung.
Am 22.09.2017 wird sich der Beirat Bürgerbeteiligung aufgrund eines Beschlusses des Bürgerausschusses mit der Ausgestaltung des Bürgerbeteiligungsprozesses bei der Vermarktung und Nutzung städtischer Grundstücke und Gebäude in der Kurfürstenallee (einschließlich des Objekts Kurfürstenbad) befassen. http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/17/1711641EB8.pdf
Das Frankenbad ist der wichtigste Begegnungsort für die Bewohner der Nordstadt und erfüllt damit wichtige soziale Funktionen. Frankenbad und Frankenplatz sind von großer Bedeutung für die Identifikation der Bürger mit ihrem Stadtteil. Aus unserer Sicht wäre es daher sinnvoll, die an der Folgenutzung interessierten Akteure frühzeitig in die Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses einzubinden, wie es bereits bei anderen Projekten praktiziert wurde und aktuell diskutiert wird.
zu 2:
Aufgrund des vor einigen Jahren gefassten Beschlusses zur gastronomischen Nutzung hatten sich Bürger aus dem Macke-Viertel um einen Betreiber bemüht, der nach Informationen des Vereins sein Projekt bis zur Genehmigungsreife vorangetrieben hatte. Die Antragsteller hoffen, dass durch eine gemeinsame Ortsbegehung offene Fragen hinsichtlich der hygienischen Situation ausgeräumt werden können.
Die Stadt ist zur Erhaltung des Baudenkmals verpflichtet. Nach Einschätzung der Antragsteller sind die bisher vorgelegten Informationen als Entscheidungsgrundlage über die laut Verwaltung dringend erforderliche Dachsanierung noch nicht ausreichend. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die zeitliche Verschiebung der laut Verwaltung als dringend dargestellten Dachsanierung tatsächlich kostengünstiger ist, als eine sofortige Sanierung mit ggf. später erforderlichen baulichen Anpassungen. Die Verwaltung hatte im Bürgerausschuss als Kosten für die Dachsanierung ca. 800 000 Euro genannt, was einer Verdoppelung der Baukosten binnen eines Jahres gleich käme. Hohe Kostensteigerungen bei der Beethovenhalle werden seitens der Verwaltung u.a. mit allgemein steigenden Baukosten begründet.
zu 5:
Laut Verwaltung spricht nichts gegen den beantragten Prüfauftrag. Aus Sicht des Vereins ist die Erhaltung des Lehrschwimmbeckens insbesondere für den Schwimm-unterricht der benachbarten Grundschulen und zur wohnungsnahen Bedarfsdeckung der steigenden Nachfrage nach gesundheitsfördernden Kursangeboten wie Wasser- gymnastik, etc. von großer Bedeutung. Die Erhaltung des Lehrschwimmbeckes sollte daher prioritär und zeitnah vor einer Prüfung möglicher Folgenutzungen für diesen Gebäudeteil erfolgen.
Im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag des Vereins auf Bürgerbeteiligung beim Folgenutzungskonzept hat die BV Bonn die Verwaltung am 29.11.2016 beauftragt, die denkmalrechtlichen Aspekte mit den Denkmalbehörden zuklären. Dem Verein ist nicht verständlich, dass diese wichtige Grundlage für die Folgenutzungsplanung noch nicht erarbeitet wurde.